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HILFE
Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Ostseebad Binz bemüht sich, die Website www.gemeinde-binz.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1).

Bekannte Probleme der Barrierefreiheit auf dieser Website

Im Moment ist der allergrößte Teil, der auf dieser Website veröffentlichten Dokumente (Formulare, Verordnungen, Amtsblätter) nicht barrierefrei zugänglich. Wir sind gerade dabei, diese Dokumente entsprechend aufzubereiten. Da es sich um eine recht große Anzahl handelt, bitten wir um noch etwas Geduld.

Kontakt

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte über das Kontaktformular einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.gemeinde-binz.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden:

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung 
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Werderstraße 124 
19055 Schwerin

Telefon: +49 (385) 588 9346 
Telefax: +49 (385) 588 9703 
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de

Letzte Aktualisierung dieser Erklärung: 11.09.2020

Wegweiser

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Behörde
Gemeinde Ostseebad Binz

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Bürgertelefon

Mit der Rufnummer 115 können Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft unkompliziert qualifizierte Informationen abrufen.

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung